Garantiebestimmung
Garantiebestimmungen für Bodenbeläge
Unsere Bodenbeläge bieten Ihnen – über die gesetzliche Gewährleistung hinaus – eine zusätzliche Herstellergarantie für die auf der Verpackung angegebene Dauer. Diese Garantie gilt unter den nachfolgenden Bedingungen.
1. Beginn und Nachweis der Garantie
Die Garantie beginnt mit dem Kaufdatum, das auf Ihrer Rechnung vermerkt ist. Bitte bewahren Sie Ihren Kaufbeleg sowie ein Etikett der Produktverpackung mit den technischen Daten sorgfältig auf – diese dienen als Nachweis im Garantiefall.
2. Voraussetzungen für die Gültigkeit der Garantie
Die Garantie gilt nur, wenn:
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der Bodenbelag fachgerecht und gemäß den gültigen Verlege- und Pflegeanleitungen verlegt und gereinigt wurde,
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das Produkt gemäß der angegebenen Nutzungsklasse verwendet wurde.
3. Anzeige von Mängeln
Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Feststellung schriftlich beim Händler anzuzeigen – idealerweise mit Fotodokumentation.
Offensichtliche Mängel, die bereits vor der Verlegung erkennbar sind, dürfen nicht verlegt werden und sind innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung an den Händler zu melden.
4. Garantieleistungen
Die Garantie bezieht sich ausschließlich auf folgende Sachmängel:
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Durchrieb der Nutzschicht auf einer Fläche von mindestens 1 cm²
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Delaminierung (Schichtablösung)
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Ungewöhnlich starke Farbabweichungen oder Verfärbungen – sofern keine direkte Sonneneinstrahlung erfolgt ist
Nicht von der Garantie abgedeckt sind:
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Normale Abnutzung oder Verschleiß
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Schäden durch unsachgemäße Verlegung, Reinigung oder Nutzung
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Schäden durch chemische Einflüsse, ungeeignete Reinigungsmittel, Feuchtigkeit (hydrostatischer Druck), Verbrennungen, Risse, Beulen oder Verfärbungen
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Glanzverlust durch Alterung oder äußere Einflüsse
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Eigenmächtige Reparaturversuche oder Fremdreparaturen
5. Umfang der Garantie
Liegt ein anerkannter Garantiefall vor, erfolgt nach Wahl des Herstellers:
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eine kostenlose Reparatur, oder
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der Austausch der betroffenen Fläche durch Ersatzmaterial gleicher Art
Nicht enthalten im Garantieumfang sind:
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Kosten für Ausbau, Entsorgung oder Neuverlegung
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Schadensersatz für Folgekosten (z. B. Mietausfall, Nutzungseinschränkungen)
Sollte das betroffene Dekor nicht mehr lieferbar sein, wird ein gleichwertiges Produkt aus dem aktuellen Sortiment als Ersatz angeboten.
Wichtig:
Die Erbringung einer Garantieleistung führt nicht zu einer Verlängerung der Garantiezeit. Eine neue Frist wird nicht in Gang gesetzt.